Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Es gibt Dinge, da möchte man einfach nicht glauben, dass hier etwa 500 hochbezahlte Menschen darüber abgestimmt haben. Gemeint ist der deutsche Bundestag. Gemeint ist auch die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen.

Ich habe mit hierüber heute Morgen so geärgert, dass ich für dieses Thema noch ein spezielles Forum aufgesetzt habe: Forum zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Angefangen hat es mit einem Artikel bei Heise online. Dann der Schock. Allein für mich bedeutet diese Verordnung einen Arbeitsaufwand von ca. drei bis vier Wochen, denn ich muss meine gesamten Datenbankinhalte konvertieren und in statische Dokumente überführen um sie der Nationalbibliothek zu überstellen – zur Archivierung des deutschen Internet-Schaffens.

Nach Hochrechnungen des Branchenverbandes liegen die jährlichen Kosten für die Betreiber von Webseiten bei mehr als 115 Mrd. Euro. Ich persönlich glaube an wesentlich mehr…

Ein tolles Gesetz – endlich mal ein bisschen bürokratischer Aufwand.

Und das tollste an der Sache: Warum holt sich denn die Nationalbibliothek nicht einfach meine Seiten? Ganz einfach – dann läge die Arbeit ja auf Seiten der Bibliothek und das wäre nun wirklich zu teuer.

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